Steuerersparnis durch Mausoleumserwerb
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So können Sie durch den Erwerb eines Mausoleums Steuern sparen
Manche Menschen mögen es schlicht und bescheiden, manche lieben es etwas auffälliger und luxuriöser. Warum nicht auch über den Tod hinaus?
Ein Mausoleum zu erwerben, ist einer der wenigen guten Tipps, um Steuern zu sparen. Alle Aufwendungen, die Sie haben, um ein denkmalgeschütztes Gebäude zu erhalten, können als steuerliche Abschreibung geltend gemacht werden. Das Finanzamt finanziert Ihnen eine wunderbare Ruhestätte für die Ewigkeit.
Ein Beispiel:
Sie bekommen von einer Friedhofsverwaltung eine Grabstätte von 1893 überlassen mit der Verpflichtung, diese unter denkmalpflegerischer Zielsetzung wiederherzustellen. Ihre Absicht ist es, sich mit Ihren Angehörigen, wenn Ihre Zeit da ist, darin bestatten zu lassen. Bis dahin ist aber hoffentlich noch lange Zeit.
Sie sanieren das Grabmal sagen wir für 100.000 €. Alle Aufwendungen und Kosten, die investiert werden, um ein Denkmal zu erhalten und wiederherzustellen, können Sie vollständig gegen Ihr Einkommen rechnen und in den Genuss von steuerlichen Abschreibungen kommen.
Nach § 10g EStG (Einkommenssteuergesetz) können die Aufwendungen in das Kulturgut (z.B. ein Mausoleum) über 10 Jahre hinweg als Sonderausgaben (in unserem Beispiel 10.000 € x 10 Jahre) bei der Steuererklärung zu einem Zehntel der Baukosten angerechnet werden. Manchmal ist auch der §§ 7i ff. EstG anzuwenden.
Bei der Auswahl Ihres Steuersparobjektes können wir Sie gerne begleiten. Die Arbeit der Planung und die Koordination der Baustelle sowie mit den Behörden übernehmen wir! Sie müssen lediglich einen Termin mit Ihrem Steuerberater vereinbaren, da eine dezidierte Abklärung durch eine fachmännische Unterstützung sehr zu empfehlen ist.